Gefördert wird die Neuerrichtung von Steckersolaranlagen inklusive aller Komponenten in Trier mit einer maximalen Wechselrichterleistung von 800 Watt.
Antragsberechtigt sind alle Privatpersonen mit Wohnsitz in der Stadt Trier.
Die Förderhöhe je Balkonkraftwerk beträgt pauschal 200 Euro. Je Wohneinheit wird maximal ein Balkonkraftwerk gefördert. Zur Beantragung des Zuschusses muss die Anlage fachgerecht installiert, angeschlossen und in Betrieb genommen sein.
Die Zuschüsse werden nur für Anlagen bewilligt, die während der Laufzeit des Programms erworben wurden. Eine rückwirkende Förderung für bereits früher gekaufte Anlagen ist nicht möglich. Das heißt: Förderfähig sind nur Anlagen, die ab dem 2. Juli 2024 (Rechnungsdatum) gekauft und installiert wurden.
Das Gesamtvolumen des Förderprogramms beträgt 500.000 Euro. Sind diese Mittel verausgabt, besteht kein Anrecht auf weitere Förderungen. Das Förderprogramm endet spätestens am 31. März 2026.
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